Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vermietbedingungen für Selbstfahrer (Stand 01.10.06)
Versicherung
Das Fahrzeug ist haftpflicht-, teilkasko- und vollkaskoversichert.
Die SB der Vollkaskoversicherung beträgt 1500,00 Euro pro Schaden.
Die SB der Teilkaskoversicherung beträgt 153,00 Euro pro Schaden.
Die SB der Haftpflichtversicherung beträgt 500,00 Euro pro Schaden.
Diese Selbstbeteiligung für dritte zugefügte Haftpflichtschäden deckt den Schaden des Vermieters durch den Mehraufwand für die Versicherungsschadensabwicklung, Verlust des Schadensfreiheitsrabattes oder Höherstufung bei der eigenen Haftpflichtversicherung bzw. die direkte Liquidation des Fremdschadens zwecks Erhaltes der Versicherungseinstufungsklasse. Bei allen Selbstbeteiligungen bleibt es dem Mieter unbenommen nachzuweisen, dass dem Vermieter durch den Haftpflichtschaden ein geringerer Schaden entstanden ist.
Der Anspruch auf Versicherungsschutz auf Voll- und Teilkaskoversicherung entfällt, wenn grobe Fahrlässigkeit besteht, sowie in folgenden Fällen:
- der Schaden-Verursacher nicht der im Mietvertrag genannte Fahrer ist,
- bei nicht genehmigten Auslandsfahrten,
- bei Schäden verursacht durch Einparken und Rückwärtsfahren ohne Einweiser
- bei Reifenschäden, und Schäden am Fahrzeugaufbau, die aufgrund der Missachtung der besonderen Ausmaße des Fahrzeugs oder durch die Höhe oder Breite der Aufbauten entstehen,
- bei verspäteter oder keiner Unfallmeldung,
- bei abgegebenem Schuldanerkenntnis,
- bei Privatfahrten,
- bei Vandalismus
Leistungen
Das von Ihnen angemietete Mietobjekt wird von uns zum bestätigten Zeitpunkt zur Verfügung gestellt. Übergabeort ist in der Regel das Betriebsgelände des Vermieters. Gegen eine vereinbarte Gebühr kann eine Anlieferung zu einem gewünschten Ort erfolgen. Die im Angebot angegebenen Preise schließen 100 km pro Miettag ein.
Überschreitungen der km-Pauschale werden mit 0,36 Euro pro Km berechnet.
Außerdem erhalten die im Angebot enthaltenen Preise:
- Fahrzeugversicherung,
- eine einmalige, intensive Einweisung auf das jeweilige Mietobjekt,
- zum Teil Winterausrüstung (fahrzeugbedingt)
Die Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Der Vermieter haftet grundsätzlich nicht für eingebrachte Sachen.
Zuschläge An- und Ablieferung
Nachtzuschlag ab 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr, Samstag- und Sonntagzuschlag 50%, Wartezeiten bei der Anlieferungs-Abholung oder beim Umsetzten werden ab einer halben Stunde 28,00 Euro pro Stunde berechnet.
Vor Mietbeginn zu beachten
Rücktritt
Tritt der Mieter vom Vertrag zurück sind folgende Anteile des Mietpreises zu zahlen:
Bis 4 Wochen vor Mietbeginn 50%
Bis 2 Wochen vor Mietbeginn 80%.
Kann das Mietobjekt anderweitig ganz oder teilweise vermietet werden, verbleibt die Zahlungspflicht des Mieters für die Leerzeit.
Mietzeit und Berechnung der Mietzeit
Die Miete beginnt und endet auf dem Betriebsgelände des Vermieters auch bei An-/ Ablieferung an einem anderen Ort durch den Vermieter.
Der Abhol-Rückgabetag wird schriftlich vereinbart.
Der Abholtag wird als Miettag berechnet.
Erfolgt die Rückgabe des Fahrzeuges am vereinbarten Rückgabetag vor 10.00 Uhr, wird dieser Tag nicht berechnet.
Bei Rückgabe des Mietobjektes vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit ist der volle vertraglich vereinbarte Mietpreis zu zahlen. Bei verspäteter Rückgabe wird ein doppelter Tagesgrundpreis berechnet. Der Mieter haftet für sämtliche weiteren Schäden und Ausfälle die dem Vermieter aus der verspäteten Rückgabe entstehen.
Übernahme/Rückgabe
Bei der Übernahme des Mietobjektes durch den Vermieter oder seines Beauftragten wird gemeinsam ein Übergabeprotokoll erstellt.
Bei Rückgabe des Mietobjektes ist dieses Übergabeprotokoll Grundlage für die Feststellung neuer Schaden, fehlender Zubehörteile, der Kraftstoff- Füllmengen und der Aggregat- Betriebsstunden.
Schäden können noch nach zwei Tagen vom Vermieter reklamiert werden, soweit sie nicht offensichtlich sind und im Protokoll bereits erfaßt wurden.
Beschädigtes, verunreinigtes und verloren gegangenes Material ist vom Mieter zum Wiederbeschaffungspreis zu ersetzen. Dem Mieter bleibt es offen, nachzuweisen, dass dem Vermieter ein geringerer Schaden entstanden ist.
Pflichten des Mieters/Fahrers
Der Mieter verpflichtet einen zuständigen Fahrer für das Mietobjekt.
Zum Führen des im Mietvertrag genannten Mietobjektes sind nur die im Mietvertrag/Übergabeprotokoll genannten Fahrer berechtigt. Bei einem geplanten Fahrerwechsel muss der Vermieter sofort benachrichtigt werden. Es obliegt dem Vermieter auf eine neue Einweisung des Fahrers zu bestehen. Berechnet wird dafür der normale Stundensatz des Vermieters.
Der Fahrer muss über eine ausreichende Fahrpraxis für den gemieteten Fahrzeugtyp verfügen.
Der Fahrer muss eine für den Fahrzeugtyp gültige Fahrerlaubnis besitzen.
Der Fahrer muss mindestens 21 Jahre alt sein.
Privatfahrten – es gilt die offizielle Tagesdisposition – sind verboten.
Fahrten ins Ausland müssen beim Vermieter gemeldet und von diesem schriftlich genehmigt werden.
Während der Mietzeit zu beachten
Der Mieter verpflichtet sich zur pfleglichen Behandlung des Mietobjektes unter Einhaltung der Anweisung.
Es dürfen keine Gegenstände transportiert werden, die nicht für den Einsatzzweck des Mietobjektes gedacht sind z.B. Getränkekisten, Bierbänke, Kaffeeset etc.
Die Mietobjekte sind Nichtraucherfahrzeuge. Bei Nichtbeachtung müssen wir 153,00 Euro für eine Spezialendreinigung berechnen.
Der Mieter/Fahrer hat die Anweisungen des Vermieters und die Betriebsanleitungen des Mietobjektes und aller eingebauten Geräte genauestens zu befolgen.
Bei Störungen, Beschädigungen und Mängeln, auch kleinster Art, ist der Vermieter sofort zu benachrichtigen. Dies gilt insbesondere, wenn die Verkehrssicherheit beeinträchtigt oder die Weitervermietbarkeit gefährdet ist. Der Mieter haftet für alle aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften entstandenen Schäden, auch für die Folgeschäden. Die Haftung des Mieters erstreckt sich auch auf die Schadensnebenkosten wie Abschleppkosten und Mietausfall.
Zusätzliche Fahrten zum Einsatzort des Fahrzeuges durch den Vermieter, die durch den nicht sachgemäßen Umgang mit dem Fahrzeug und dessen Einrichtungsgegenständen notwendig werden, werden mit dem An-/ Ablieferungssatz und dem Stundensatz für den Arbeitsaufwand berechnet.
Bei jedem Tanken muss der Ölstand und die Kühlwassermenge kontrolliert werden.
Bei einem Defekt oder Ausfall des Mietobjektes ist der Vermieter nicht verpflichtet einen gleichwertigen Ersatz zu stellen, jegliche Ersatzansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
Fällt ein Defekt oder Ausfall in die Sphäre des Vermieters, so entfällt die Zahlungspflicht des Mieters für die Ausfallzeit. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
Bei Dreharbeiten außerhalb von München (ab 100 km) kann der Vermieter seine übliche Serviceleistung nicht mehr erbringen. Ist das Fahrzeug aufgrund eines Unfalls oder Schadens nicht mehr fahr- oder einsatzbereit, muss der Mieter für eine Reparatur vor Ort sorgen, oder für den Rücktransport des Fahrzeuges nach München aufkommen.
Verhalten bei Unfällen, Schäden und sonstigen Mängel
Der Mieter hat nach einem Unfall die Polizei zu verständigen, wenn dies zur Festlegung der Schuldfrage notwendig ist, wenn Personen verletzt wurden oder der voraussichtliche Schaden 500,00 Euro übersteigt, sofern nicht anders die erforderlichen Feststellungen zuverlässig getroffen werden können. Gegnerische Ansprüche dürfen nicht anerkannt werden. Brand-, Entwendungs- und Wildschäden sind vom Mieter dem Vermieter und auch der zuständigen Polizeibehörde unverzüglich anzuzeigen. Der Mieter hat dem Vermieter, selbst bei geringfügigen Schäden den vom Mieter ausgehändigten Unfallbericht innerhalb von 2 Tagen komplett ausgefüllt vorzulegen, ansonsten erlischt der Anspruch auf Voll- und Teilkaskoversicherung.
Alle Vereinbarungen und deren evtl. Änderung bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung mit der die Erfordernisse der Schriftform aufgehoben wird.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, wird die Rechtswirksamkeit im Übrigen davon nicht berührt.
Preis
Die vorgenannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen MwSt.
Gerichtstand ist München |